Carlos und Claudia beendeten vor zwei Jahren ihre unverheiratete Beziehung. Gemeinsam haben sie zwei Kinder, Juan und Maria, die jetzt 12 und 14 Jahre alt sind.

Zum Zeitpunkt ihrer Trennung zogen Carlos und Claudia es nicht in Betracht, ihre neue Situation rechtlich zu regeln. Sie vereinbarten nur mündlich, dass Claudia mit den beiden Kindern im Familienhaus bleiben würde und, dass Carlos weniger als 50 km entfernt wohnen würde, um die Kinder regelmäßig zu besuchen. An den Wochenenden würden die Kindern im neuen Haus bei ihm sein.

Die Kommunikation zwischen Carlos und Claudia verschlechterte sich allmählich. Die Kinder vermittelten zwischen ihnen und enthielten sich manchmal Informationen vor, um in bestimmten Situationen ihren Willen durchzusetzen.

Carlos ist seit einem Jahr mit Cristina in einer außerehelichen Beziehung, mit der er zusammen mit ihren drei und fünf Jahre alten Kindern lebt. Wenn Juan und Maria zu ihrem Vater zu Besuch kommen, müssen sie Zimmer mit den kleinen Kindern teilen, und keiner der beiden ist von dieser Idee begeistert. Dies führt dazu, dass die Besuche von Juan und Maria immer weniger werden und die Distanz mit ihrem Vater immer größer wird.

Zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation zwischen Claudia und Carlos so desolat, dass diese im Sande verläuft.

Claudia erwägt, mit ihren Kindern in eine 100 km entfernte Stadt zu ziehen. Ihr ist dort ein anderer Job angeboten worden, bei dem sie mehr Freizeit haben würde, um sie mit ihren Kindern zu verbringen.

Carlos erfährt von seinen Kindern von diesem Vorhaben und weigert sich absolut.

Claudia beschließt, die Situation mit einem Rechtsanwalt zu besprechen:

I. Kann sie ihre Kinder ohne die Zustimmung des Vaters in der neuen Stadt anmelden? Die Antwort finden Sie in diesem anderen Artikel.

II. Wie kann mit Hilfe eines Rechtsanwalts rechtlich vorgegangen werden, da sie und Carlos sich nicht allein einigen können?

Der Rechtsanwalt erklärt, dass mit der Beendigung des Zusammenlebens eine faktische Trennung stattgefunden hat, die sofort Rechtswirkungen entfaltet.

Es ist jedoch ratsam oder sogar notwendig, diese neue Situation des Auseinanderbrechens der Familie zu regeln. Insbesondere, weil aus der Beziehung zwei Kinder hervorgegangen sind.

D.h., es soll unterschieden werden zwischen der endenden Paarbeziehung auf der einen Seite und den weiter fortbestehenden und regelungsbedürftugen Beziehungen, seien diese vermögensrechtlicher (Güterstand) oder persönlicher Art (gemeinsame Kinder), auf der anderen Seite..

Claudia und Carlos haben folgende Möglichkeiten:

1) Die aus der Trennung ergebenden Angelegenheiten (Sorgerecht und Vormundschaft, Kindesunterhalt, usw.) zusammen in Abstimmung zu regeln:

  1. 1 Entweder mit der ausschließlichen Beratung von Rechtsanwälten.

1. 2 Oder dazu noch mit der zusätzlichen Hilfe eines unparteiischen Dritten (Mediator), um eine möglichst harmonische Einigung zu erzielen.

Wenn eine Einigung erzielt wird, kann diese in Spanien als eine so genannteScheidungsfolgenvereinbarung „Convenio Regulador“ von einem Rechtsanwalt vor Gericht mittels einer Einigungsklage vorgelegt werden.

Der Richter prüft dann, mit der Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft (fiscal de menores), da Minderjährige involviert sind, ob die Regelungsvereinbarung mit dem Gesetz übereinstimmt; ist dies der Fall, erlässt der Richter ein endgültiges Urteil.

2. Eine Klage in Spanien auf elterliche Maßnahmen nach der Trennung eines unverheirateten Paares einreichen. Auch hier geht es darum, ein rechtskräftiges Urteil zu erhalten. Jedoch besteht der wesentliche Unterschied zur Einigungsklage darin, dass sich beide Parteien ohne Einigung gegenüberstehen und dass der Richter allein die Entscheidungen trifft.

Claudia interessiert sich für die Idee der Mediation und bittet ihre Rechtsanwältin, ihr mehr darüber zu erzählen. Sie können mehr darüber in diesem anderen Beitrag lesen.

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